Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM – Motorad, Roller und Mofa-Führerschein
Erlaubte Kraftfahrzeuge
A – Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A1 – Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2 – Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
AM – Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
A – Mindestalter 20 Jahre bei. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 oder 24 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder, über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Die Klasse A setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus. Die Klasse A beinhaltet die Führerscheinklassen A2, A1 und AM. Theoretischer Teil
Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dauert mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit).
Abgeprüft wird:
Grundfahraufgaben (6 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Sehtest (Optiker genügt)
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
A2 – Mindestalter 18 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Die Klasse A2 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus. Die Klasse A2 beinhaltet die Führerscheinklassen A1 und AM
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss sich jedoch, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen,dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
20 Fragen Grundwissen
10 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
10 Fragen Grundwissen
10 Fragen Klassenspeziefisch
Zulässige Fehlerpunkte 6
Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 (dauert mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Grundfahraufgaben (6 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Sehtest (Optiker genügt)
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
AM – ab 16 Jahren
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM darf man:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH max. 45 km/h – bei elektrischer Antriebsmaschine eine Nenndauerleistung von höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotoren ein Hubraum von max. 50 ccm –
Krafträder mit einer bbH von max. 45 km/h, die die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) – Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum –
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h – Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW –
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h – Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien fahren.
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Sehtest (Optiker genügt)
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Mindestalter
AM¹
15 Jahre
A1
16 Jahre
A2
18 Jahre
A
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.