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FAQ

Häufig gestellte Fragen
1. Wie melde ich mich an?
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich bei uns anzumelden. Solltest Du keine Zeit haben, um direkt persönlich in unserer Filiale vorbeizuschauen, dann kannst Du auch gerne hier deine Anmeldung abschicken. Achtung: Hierdurch bist Du noch nicht verbindlich angemeldet, wir bereiten jedoch alle Unterlagen für Dich vor und Du kannst den Vertrag in deiner Filiale vor Ort unterschreiben und den weiteren Ablauf mit unserem netten Büroteam besprechen. Gerne kannst Du auch direkt persönlich in die Filiale Deiner Wahl gehen und Dich anmelden. Wir benötigen von Dir dann Deinen Personalausweis und Deinen gegebenenfalls schon vorhandenen Führerschein. Alle weiteren Unterlagen erhältst Du von uns.
2. Muss bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend sein?
Bei der Anmeldung muss kein Elternteil mit dabei sein. In solchen Fällen wird der Ausbildungsvertrag erstellt und Dir mitgegeben, denn die Unterschrift einer Deiner Elternteile ist nötig, damit der Vertrag gültig ist.
3. Wo beantrage ich meinen Führerschein?
Der Führerschein muss beim für Dich zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Hierfür benötigst Du jedoch zunächst einige Unterlagen, die Dir bei der Anmeldung in einer unserer Filialen mitgegeben werden.
4. Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?
Sofern Du nach der neuen Gesetzgebung den Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolviert hast, hat dieser grundsätzlich kein Ablaufdatum. Solltest Du nicht ganz sicher sein, kannst Du uns diesen gerne vorlegen und wir überprüfen das für Dich.
5. Ab wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Wenn Du dich in einer unserer Filialen angemeldet hast und der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, kannst Du direkt, nach Einzahlung des Grundbetrages, mit der Teilnahme am theoretischen Unterricht beginnen.
6. Wie lange braucht man im Durchschnitt für den theoretischen Unterricht?
Die Zeit, die Du brauchst, um den theoretischen Mindestunterricht zu absolvieren, richtet sich nach der Klasse, die Du absolvierst und auch nach der Filiale, in der Du angemeldet bist. Hier findest Du eine Aufstellung der Theoriestunden, die je nach Klasse benötigt werden und hier findest Du die jeweiligen Theoriepläne der Filialen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Mindestunterricht innerhalb von ein bis zwei Wochen zu absolvieren.
7. Wie viele Fahrstunden brauche ich?
Für den regulären Erwerb der Führerscheinklasse B benötigst Du insgesamt 12 Sonderfahrstunden. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach Deinem Können.
8. Wie lange sind meine Papiere beim TÜV gültig?
Wenn der Antrag beim TÜV vorliegt, werden Überweisungsträger an Deine beim Rathaus angegebene Adresse versandt. Ab dem Zeitpunkt ab dem die Post vom TÜV bei Dir eingetroffen ist, sind die Papiere ein Jahr lang gültig. Nach bestandener Theorieprüfung verlängert sich die Gültigkeit nochmals um ein Jahr.
9. Auf welchen Fahrzeugen wird bei der Klasse B geschult?
Du fährst während Deiner gesamten Ausbildung auf dem aktuellen VW Tiguan, MB C-Klasse, MB GLC.
10. Kann ich mir die/den Fahrlehrer/-in aussuchen?
10. Kann ich mir die/den Fahrlehrer/-in aussuchen? Grundsätzlich hast Du bei der Fahrlehrerwahl freie Hand, es kann jedoch vorkommen, dass diese/dieser aufgrund von Urlaub auch einmal nicht für Dich da sein kann. In solchen Fällen suchen wir natürlich einen geeigneten Ersatz für Dich!
11. Auf welcher Sprache kann ich die theoretische Prüfung absolvieren?
Die theoretische Prüfung kann beim TÜV auf insgesamt zwölf Fremdsprachen absolviert werden. Diese sind folgende: Spanisch, Italienisch, Französisch, Serbo-Kroatisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Portugiesisch, Griechisch, Polnisch, Rumänisch und Englisch. Solltest Du Dich dafür entscheiden, die Prüfung auf einer der oben genannten Sprache abzulegen, muss dies bereits beim Antrag im Rathaus vermerkt werden.
12. Kann man die Ausbildung auch finanzieren?
Solltest Du gerade einen finanziellen Engpass haben, möchtest jedoch trotzdem gerne den Führerschein erwerben, kannst du Dir ganz problemlos hier die Informationen zu der Führerscheinfinanzierung einholen.
13. Muss ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?
Du besitzt einen europäischen Führerschein oder einen Führerschein aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Lichtenstein und Norwegen)? Dann ist eine Umschreibung nicht nötig. Solltest Du deinen Führerschein in einem anderen Land erworben haben, ist eine Umschreibung erforderlich. Inwiefern Du eine theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfungen absolvieren musst, hängt von dem Land ab, in dem Du den Führerschein erworben hast. Das Straßenverkehrsamt kann Dir dazu eine genaue Auskunft geben.
14. Was kostet ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF Seminar)?
Bei uns kannst Du Dich für ein Aufbauseminar für Fahranfänger inklusive vier Sitzungen à 135 Minuten und einer Fahrprobe à 30 Minuten für nur 349,00 € anmelden.