Das automatisch geschaltete Getriebe gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung, allein durch das voransschreiten der E-Autos und des Autonomen Fahrens. Das Kuppeln und Schalten gehört bald der Vergangenheit an. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben werden ausschließlich als Automatikfahrzeug gebaut. Auch herkömmliche Verbrennungsmotoren werden zunehmend mit Automatik-Getriebe verkauft.

Was ist der Automatik-Führerschein?

Mit einem so genannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Prüfung ausschließlich mit einem Automatik-Fahrzeug abgelegt.

Aufhebung des Automatikvermerks
Für die Umschreibung von Automatik-Führerscheinen gilt:

  1. Für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die zusätzlichen Fahrstunden und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.
  2. Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.

Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.

Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Wie läuft es ab?

  • Beantragung der Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 78
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung der Kl. B wie gehabt
  • Praktische Ausbildung und Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • Die Fahrerlaubnis Kl. B wir erteilt mit Schlüsselzahl 78 und berechtigt zum Führen von Kfz bis 3,5t z.G.* nur mit Automatik-Getriebe

Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).

Wie läuft es ab?

  • Beantragung der Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 197
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung der Kl. B wie gehabt
  • Praktische Ausbildung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten im Rahmen der praktischen Ausbildung auf einem Pkw mit Schaltwagen
  • mind. 15-minütige Fahrt als Kompetenzcheck zur Nachweiserbringung „zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist“
  • Praktische Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • Die Fahrerlaubnis Kl. B wir erteilt mit Schlüsselzahl 197 und berechtigt zum Führen von Kfz bis 3,5t z.G.* mit Schalt-, oder Automatik-Getriebe

Besondere Regelung der B 197 beachten!

  • Die Schlüsselzahl 197 hat im Ausland keine Bedeutung. Die Fahrerlaubnis ist auch im Ausland gültig.
  • Bei Erweiterung auf die Kl. BE, oder einer Lkw / Bus Klasse, erfolgt die Automatikbeschränkung mit Schlüsselzahl 78, sofern die praktische Prüfung der Erweiterungsklasse auf ein Automatikfahrzeug abgelegt wird
  • Bei bestehender Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 78, kann die Fahrerschulung (mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten) mit Kompetenzcheck für die Schlüssel 197 angewendet und die Automatik-Beschränkung (Schlüsselzahl 78) aufgehoben werden