Beim Erlernen des Autofahrens ist eines der wichtigsten Dinge, die Sie sich merken sollten, die Brems- und Bremswege des Autos, das Sie fahren.

In der theoretischen Führerscheinprüfung müssen Sie den Anhalteweg und den Bremsweg berechnen können. Aber auch Abstandsregeln werden abgefragt. Wir zeigen alle wichtigen Faustformeln im Überblick!

  • Bremsweg
  • Reaktionsweg
  • Anhalteweg
  • Abstand

Damit man die theoretische Führerscheinprüfung besteht, sollte man sich ein paar Faustformeln einprägen. Wer die im Kopf hat, sollte kaum Schwierigkeiten haben, den Reaktions-, Brems- und Anhalteweg in der Theorieprüfung berechnen zu können. Wichtig: Diese Faustformeln sind vereinfachte Merkhilfen und keine wissenschaftlich korrekten Rechnungen. In der Praxis ist etwa der tatsächliche Brems-, Reaktions- und Anhalteweg von vielen Faktoren abhängig und auf diese Weise nicht exakt auszurechnen.

Bremsweg

Der Bremsweg ist die Strecke, die zwischen dem Treten der Bremse und dem Stillstand des Fahrzeugs noch zurückgelegt wird. Beim Bremsen wird zwischen dem „normalen Bremsen“ und einer „Gefahrenbremsung“ unterschieden. Zudem haben die Witterungsverhätlnisse Einfluss auf den Bremsweg. Liegt Schnee auf der Straße, verlängert sich der Bremsweg. Die Faustformel lautet

(Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg in Metern

Rechenbeispiel: Man ist mit 50 km/h in der Stadt unterwegs und will die wartenden Kinder am Zebrastreifen herübergehen lassen. Die Rechnung: (50 km/h : 10) x (50 km/h : 10) = 25 (Meter). Der Bremsweg ist also 25 Meter lang.

Da das Bremspedal bei einer Gefahrenbremsung in der Regel voll durchgetreten wird, halbiert sich hierbei der Bremsweg. Die Faustformel für eine Gefahrenbremsung:

(Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) / 2 = Bremsweg in Metern

Rechenbeispiel: Man ist mit 50 km/h in der Stadt unterwegs und plötzlich rollt ein Ball über die Straße, ein Kind rennt hinterher. Der Fahrer macht eine Gefahrenbremsung. Die Rechnung: (50 km/h : 10) x (50 km/h : 10) / 2 = 12,5 (Meter). Der Bremsweg bei einer Gefahrenbremsung beträgt hier 12,5 Meter.

Wichtig: Die Faustformeln sind keine wissenschaftlich korrekten Formeln und geben nur einen ungefähren Wert wieder!

Reaktionsweg

Der Reaktionsweg ist der Weg, der vom Erkennen einer Gefahr bis zur Betätigung der Bremse zurückgelegt wird. Die Faustformel lautet:

(Geschwindigkeit in km/h : 10) x 3 = Reaktionsweg in Metern

Rechenbeispiel: Man ist mit 100 km/h auf einer Landstraße unterwegs und muss plötzlich einem Wildschwein ausweichen. Die Rechnung: (100 km/h : 10) x 3 = 30 (Meter). Der Reaktionsweg ist also 30 Meter lang. Hinzu kommt der Bremsweg, erst dann steht das Auto still.

Wichtig: Die Faustformeln sind keine wissenschaftlich korrekten Formeln und geben nur einen ungefähren Wert wieder!

Anhalteweg

Wer den gesamten Anhalteweg berechnen möchte, der muss den Bremsweg und den Reaktionsweg zusammenzählen. Die Faustformel für den Anhalteweg lautet:

(Geschwindigkeit in km/h : 10) x 3 + (Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10)
Die erste Formel ist die des Reaktionsweges. Die zweite Formel ist die des Bremsweges. Beide Ergebnisse müssen miteinander addiert werden.

Rechenbeispiel: Man ist mit seinem Auto mit 50 km/h unterwegs. Die Rechnung: (50 km/h : 10) x 3 = 15 Meter Reaktionsweg. (50 km/h : 10) x (50 km/h : 10) = 25 Meter normaler Bremsweg. Für den Anhalteweg ergeben sich also rund 40 Meter.

Wichtig: Die Faustformeln sind keine wissenschaftlich korrekten Formeln und geben nur einen ungefähren Wert wieder!

Abstand

Drei Pkw-Längen: Wer im Stadtverkehr unterwegs ist, muss mindestens 15 Meter oder drei Pkw-Längen Abstand halten.

Halber Tacho: Für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften gilt: halber Tachostand in Metern. Beispiel: Bei 70 km/h muss man 35 Meter Abstand halten.

Doppelter Abstand: Bei schlechter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen sollte man seinen Sicherheitsabstand verdoppeln.

Seitenabstand: Er sollte zu Straßenbahnen 0,5 Meter betragen, zu zweispurigen Fahrzeugen 1 Meter sowie zu Fußgängern und Zweirädern 1,5 Meter.

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