Neusser Str. 2, 41564 Kaarst | Düsseldorfer Str. 26A, 40667 Meerbusch | Hafenstr. 58, 41460 Neuss
Kaarst: 02131 7427364 | Meerbusch: 02132 5812600 | Neuss: 02131 7424380
info@x-fahrschule.de
Kontaktiere uns

Zweiradkurse

Führerscheinklassen A, A2, A1 und AM

Erlaubte Kraftfahrzeuge

AAlle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A1Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
AMLeichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

A – Mindestalter 20 Jahre bei. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 oder 24 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder, über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Die Klasse A setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
Die Klasse A beinhaltet die Führerscheinklassen A2, A1 und AM.
Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt

Bei Vorbesitz eines A1 Führerscheins bzw. A2 Führerscheins mit weniger als 2 jährigem Vorbesitz (6 Stunden) davon:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde Beleuchtungsfahrt

Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch
  • Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspeziefisch
  • Zulässige Fehlerpunkte 6

Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 60 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit).

Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dauert mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit).

Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (6 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
  • Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)
  • Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

A2 – Mindestalter 18 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Die Klasse A2 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
Die Klasse A2 beinhaltet die Führerscheinklassen A1 und AM

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt


Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Der Fahrlehrer muss sich jedoch, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen,dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.


Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch
  • Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspeziefisch
  • Zulässige Fehlerpunkte 6

Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 60 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)

Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 (dauert mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)

Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (6 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)
  • Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

AM – ab 16 Jahren

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM darf man:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH max. 45 km/h – bei elektrischer Antriebsmaschine eine Nenndauerleistung von höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotoren ein Hubraum von max. 50 ccm –
  • Krafträder mit einer bbH von max. 45 km/h, die die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) – Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum –
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h – Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW –
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h – Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien fahren.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung (30 Fragen) davon:

20 Fragen Grundwissen
10 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)

Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben 4 Stück
  • Fahren innerhalb geschlossenen Ortschaften

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf keiner Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre

Mindestalter 

AM¹16 Jahre
A116 Jahre
A218 Jahre
A24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Automatik-Ausbildung

Das automatisch geschaltete Getriebe gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung, allein durch das voransschreiten der E-Autos und des Autonomen Fahrens. Das Kuppeln und Schalten gehört bald der Vergangenheit an. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben werden ausschließlich als Automatikfahrzeug gebaut. Auch herkömmliche Verbrennungsmotoren werden zunehmend mit Automatik-Getriebe verkauft.

Was ist der Automatik-Führerschein?

Mit einem so genannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Prüfung ausschließlich mit einem Automatik-Fahrzeug abgelegt.

Aufhebung des Automatikvermerks
Für die Umschreibung von Automatik-Führerscheinen gilt:

  1. Für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die zusätzlichen Fahrstunden und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.
  2. Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.

Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.

Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Wie läuft es ab?

  • Beantragung der Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 78
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung der Kl. B wie gehabt
  • Praktische Ausbildung und Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • Die Fahrerlaubnis Kl. B wir erteilt mit Schlüsselzahl 78 und berechtigt zum Führen von Kfz bis 3,5t z.G.* nur mit Automatik-Getriebe

Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).

Wie läuft es ab?

  • Beantragung der Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 197
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung der Kl. B wie gehabt
  • Praktische Ausbildung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten im Rahmen der praktischen Ausbildung auf einem Pkw mit Schaltwagen
  • mind. 15-minütige Fahrt als Kompetenzcheck zur Nachweiserbringung „zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist“
  • Praktische Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe
  • Die Fahrerlaubnis Kl. B wir erteilt mit Schlüsselzahl 197 und berechtigt zum Führen von Kfz bis 3,5t z.G.* mit Schalt-, oder Automatik-Getriebe

Besondere Regelung der B 197 beachten!

  • Die Schlüsselzahl 197 hat im Ausland keine Bedeutung. Die Fahrerlaubnis ist auch im Ausland gültig.
  • Bei Erweiterung auf die Kl. BE, oder einer Lkw / Bus Klasse, erfolgt die Automatikbeschränkung mit Schlüsselzahl 78, sofern die praktische Prüfung der Erweiterungsklasse auf ein Automatikfahrzeug abgelegt wird
  • Bei bestehender Fahrerlaubnis Kl. B mit Schlüsselzahl 78, kann die Fahrerschulung (mind. 10 Fahrstunden á 45 Minuten) mit Kompetenzcheck für die Schlüssel 197 angewendet und die Automatik-Beschränkung (Schlüsselzahl 78) aufgehoben werden

Intensivkurse

Einfach durchziehen: In speziellen Intensivkursen wirst du in wenigen Tagen oder Wochen auf den Führerschein vorbereitet.

Dein Führerschein-Crashkurs

Für alle, die es eilig haben in Sachen Führerschein, unsre Intensiv- X-Fahrschule die sich auf eine Intensivausbildung spezialisiert hat, bitete diese natürlich an. Diese Kurse können – wie der Begriff Ferienfahrschule schon sagt – entweder in den Ferien stattfinden oder aber ganzjährig.

Führerschein in zwei Wochen: Geht das?
Die Antwort lautet JA. Unsere Fahrschule bietet Intensivkurse an, bei denen du in wenigen Wochen deinen Führerschein machst. Allerdings funktioniert das Ganze nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bei den meist ca. zweiwöchigen Crashkursen gibt es Ganztagesunterricht.

Allerspätestens sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn solltest du dich mit uns in Verbindung setzen und dich für den Schnellkurs anmelden. Auch den Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs solltest du vorab schon gemacht haben.

Ebenfalls mindestens sechs Wochen vorher solltest du mit unerer Hilfe deinen Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Denn erst wenn dieser genehmigt ist, darfst du die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen.

Die Intensivausbildung stellt hohe Anforderungen an dich. Täglicher Unterricht zehrt an den Nerven und ist sehr anstrengend. Nur wer sich dieser Belastung gewachsen fühlt, sollte den Führerschein im „Crashkurs Verfahren“ machen.

Die Ausbildung in der Ferien- oder in unserer Intensivfahrschule kostet oft mehr als die reguläre Ausbildung. Eventuell musst du zusätzlich Kosten für Unterbringung und Verpflegung für die Kursdauer einplanen.

Vorteile der Intensivausbildung

  • Kompakte und gut planbare Ausbildungsdauer: Entscheidest du dich für eine Intensivausbildung, wird die Fahrschule mit dir einen exakten Zeitplan aufstellen und du weißt vorab schon genau, was dich wann erwartet. Für Schüler eignen sich dafür die Ferien optimal, Berufstätige können sich für die Dauer z.B. Urlaub nehmen und müssen die Ausbildungsstunden dann nicht neben den Arbeitszeiten machen.
  • Kein Leerlauf: Alle Stunden der Intensivausbildung werden vorab geplant. Es kann dir also nicht passieren, dass du Leerläufe hast, weil dein Fahrlehrer gerade ausgebucht ist und keine Fahrstunden frei sind.
  • Hoher Lerneffekt: Wie der Name schon sagt, beschäftigst du dich während der Ausbildung sehr intensiv mit dem Thema Führerschein. So sind in der Theorieprüfung alle Inhalte noch ganz frisch und auch in der praktischen Prüfung bist du dank der vielen Fahrstunden in kürzester Zeit sehr gut vertraut mit deinem Ausbildungsfahrzeug.

Nachteile der Intensivausbildung

Wer sich für einen Schnellkurs entscheidet, sollte sich auch über die möglichen Nachteile im Klaren sein:

  • In Deutschland gibt es keine Regelung, wer sich Ferien- oder Intensivfahrschule nennen darf. Das heißt, jede Fahrschule kann sich grundsätzlich so bezeichnen.
  • Viele Ferien- oder Intensivfahrschulen werben mit hohen Erfolgsquoten und machen die Ausbildung so schmackhaft. Eine Fahrausbildung gestaltet sich jedoch sehr individuell. Der Eine braucht kürzer, der Andere tut sich schwerer und braucht mehr Fahrstunden. Wenn die Zeit dann knapp ist, erhöht das den Druck und die Nervosität vor der Prüfung.
  • Während der Intensivausbildung ist man häufig nur in der Region um die Fahrschule herum unterwegs. Die eigene Stadt ist anfangs unbekannt und muss erst „erforscht“ werden.

Auffrischungskurse

Du hast zwar schon den Führerschein, bist aber schon lange nicht mehr gefahren oder fühlst dich unsicher oder ängstlich, dann ist ein Auffrischungskurs genau das Richtige für dich. 

In unserer Fahrschule einen Auffrischungskurs besuchen

Ein Auffrischungskurs für den Führerschein kann nach einer langen Fahrpause sinnvoll sein. Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Führerscheinbesitzer eine Fahrpause einlegen. Ist eine gewisse Zeit vergangen, seitdem Betroffene das letzte Mal hinter dem Steuer gesessen haben, fragen sich viele, ob sie das Autofahren überhaupt noch beherrschen.

Daraus kann sich eine große Unsicherheit oder auch Angst vor dem Autofahren entwickeln. Um dieser entgegenzuwirken, kann ein Auffrischungskurs in der Fahrschule helfen. Im Rahmen von Auffrischungsfahrstunden kann neue Sicherheit im Umgang mit dem Kfz gewonnen werden.

Doch wie genau läuft ein Besuch der Fahrschule, bei dem Sie die Fahrpraxis auffrischen, eigentlich ab? Wie hoch sind die für die Auffrischung in der Fahrschule entstehenden Kosten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

 

FAQ: Auffrischungskurs in der Fahrschule

Für wen kommt ein Auffrischungskurs in der Fahrschule in Frage?
Oft ist nach einem Unfall die Verunsicherung groß und die Betroffenen trauen sich nicht so schnell wieder hinter das Steuer. In diesem Fall kann ein Auffrischungskurs helfen. Das gilt auch, wenn Sie aus anderen Gründen schon länger nicht mehr mit einem Kfz am Straßenverkehr teilgenommen haben.

Wie läuft ein Auffrischungskurs ab?

In der Regel bestehen die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Dieser kann entweder einzeln oder als Gruppe absolviert werden. Viele Fahrschulen erstellen mit dem Kursteilnehmer einen individuellen Plan.

Wann sollten Sie das Autofahren auffrischen?

„Autofahren verlernt man nicht.“ – Dieser Leitspruch mag vielleicht für die Grundzüge der Bedienung eines Kfz gelten, allerdings kann es sehr wohl vorkommen, dass einige Verhaltensweisen bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Vergessenheit geraten, wenn Betroffene lange Zeit nicht mit dem Fahrzeug fahren.

Daher gibt es einige Menschen, die nach einer längeren Fahrpause eine Fahrschule trotz Führerschein noch einmal aufsuchen. Spielen Sie auch mit diesem Gedanken, sollten Sie im ersten Schritt jemanden aufsuchen, der Ihr Fahrvermögen beurteilen kann.

Zu diesem Zweck sollten Sie erst einmal kleine Strecken fahren, auf denen möglichst nicht viel Verkehr unterwegs ist. Sind Sie während der Fahrt unsicher und fühlen sich nicht wohl, spricht dies dafür, dass Sie einen Auffrischungskurs in der Fahrschule besuchen sollten.

Fahrstunden zur Auffrischung der Fahrpraxis

Ein wichtiger Bestandteil vom Auffrischungskurs für den Führerschein sind selbstverständlich die Fahrstunden. Diese können sowohl individuell vereinbart, als auch in einem Kurs mit mehreren Teilnehmern absolviert werden.

Bei letzterer Variante werden Verhaltensweisen vermittelt, welche Betroffene zuhause dann eigenständig üben können. Wer also lange Zeit nicht gefahren ist und lieber einen Fahrlehrer an der Seite haben möchte, sollte eher ein individuelles Training in Anspruch nehmen.

In Absprache mit dem Fahrlehrer können Sie dieses frei gestalten. Haben Sie beispielsweise ein Problem mit dem Befahren kreisförmiger Kreuzungen oder fühlen sich beim Linksabbiegen unsicher, können diese Situationen konkret geübt werden.

Fahrsicherheitstipps die jeder Fahrer kennen sollte

Wenn Sie am Steuer eines Autos sitzen – ob allein oder mit Passagieren – sollte das sichere Fahren immer Ihr oberstes Anliegen sein. Wir sind abgelenkter denn je, daher ist es wichtig, die Grundlagen des sicheren Fahrens zu kennen und sie jedes Mal zu üben, wenn Sie unterwegs sind. Hier sind einige Tipps zum sicheren Fahren:

Die 4 wichtigsten Tipps zur Fahrsicherheit


Konzentrieren Sie sich auf das Fahren

  • Konzentrieren Sie sich jederzeit zu 100 % auf das Fahren – kein Multitasking.
  • Verwenden Sie während der Fahrt weder Ihr Telefon noch ein anderes elektronisches Gerät.
  • Langsamer. Geschwindigkeitsüberschreitungen verkürzen die Reaktionszeit und erhöhen die Unfallschwere.

Fahren Sie „defensiv“

  • Seien Sie sich bewusst, was andere Fahrer um Sie herum tun, und erwarten Sie das Unerwartete.
  • Gehen Sie davon aus, dass andere Autofahrer etwas Verrücktes tun, und seien Sie immer bereit, dies zu vermeiden.
  • Halten Sie ein 2-Sekunden-Polster zwischen Ihnen und dem Auto vor Ihnen.
  • Machen Sie das 4 Sekunden, wenn das Wetter schlecht ist.

Erstellen Sie einen sicheren Fahrplan

  • Bauen Sie Zeit in Ihren Reiseplan ein, um für Essen, Ruhepausen, Telefonate oder andere Geschäfte anzuhalten.
  • Stellen Sie Sitz, Spiegel und Klimatisierung ein, bevor Sie den Gang einlegen.
  • Ziehen Sie zum Essen oder Trinken vorbei. Es dauert nur wenige Minuten.

Sicherheit üben

  • Sichern Sie Ladung, die sich während der Fahrt bewegen kann.
  • Versuchen Sie nicht, auf den Boden fallende Gegenstände zu bergen.
  • Haben Sie benötigte Dinge griffbereit – wie Mautgebühren, Mautkarten und Garagenpässe.
  • Legen Sie immer Ihren Sicherheitsgurt an und fahren Sie nüchtern und drogenfrei.

Weitere Fahrsicherheitstipps

  • Erlauben Sie Kindern nicht, sich in Ihrem Auto zu streiten oder herumzuklettern – sie sollten immer in ihren Sitzen angeschnallt sein. Zu viel Lärm kann Sie leicht von der Konzentration auf die Straße ablenken.
  • Vermeiden Sie Autofahren, wenn Sie müde sind. Beachten Sie, dass einige Medikamente Schläfrigkeit verursachen und das Führen eines Fahrzeugs sehr gefährlich machen. Erfahren Sie mehr über schläfriges Autofahren.
  • Seien Sie beim Spurwechsel immer vorsichtig. Wenn Sie vor jemandem fahren, die Spur zu schnell wechseln oder Ihre Signale nicht verwenden, können Sie einen Unfall verursachen oder andere Fahrer verärgern.
  • Seien Sie beim Fahren während der Hirschsaison besonders vorsichtig.

Gesunder Menschenverstand für sicheres Fahren


Was tun nach einem Unfall

Stellen Sie bei einem Unfall zunächst sicher, dass niemand im Auto verletzt wird. Überprüfen Sie als Nächstes die Passagiere im anderen Fahrzeug, Fußgänger und alle anderen in der Nähe, um sicherzustellen, dass es ihnen gut geht. Dann tun Sie diese fünf Dinge:

Bleib am Tatort

Das Verlassen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie Bußgelder oder zusätzliche Verstöße.

Rufen Sie sofort 110 oder die örtliche Polizei an

Sie schicken einen Beamten und medizinisches Personal zum Unfallort. Sobald die Polizisten eintreffen, warten Sie, bis sie einen Unfallbericht erstellt haben.

Bleib im Auto

Wenn Sie auf einer stark befahrenen Autobahn sind, bleiben Sie im Auto und warten Sie auf die Polizei oder einen Krankenwagen. Es ist gefährlich, wenn Passagiere entlang einer Autobahn oder einer anderen Straße mit viel Verkehr stehen.

Bleib ruhig

Lassen Sie sich nicht mit dem anderen Fahrer streiten oder streiten. Tauschen Sie einfach Kontakt- und Versicherungsdaten aus. Holen Sie sich nach Möglichkeit auch Namen und Telefonnummern von Zeugen.

Wenden Sie sich an Ihren Versicherer

Rufen Sie Ihren Versicherer an, um den Schaden zu melden. Ihr Agent wird Sie nach allen Unterlagen fragen, die Sie über den Unfall erhalten, und Ihnen wichtige Informationen zur Reparatur Ihres Autos geben.

Was tun, wenn Polizeifahrzeuge Hinweise geben

Wenn Sie bemerken, dass Ihnen ein Polizeiauto mit blinkendem Licht folgt, halten Sie sicher und schnell am Straßenrand. Warten Sie in Ihrem Auto, bis sich der Beamte nähert, und seien Sie bereit:

Mach das Licht an

Schalten Sie nachts Ihr Innenlicht ein und halten Sie Ihre Hände dort, wo der Beamte sie sehen kann, vorzugsweise am Lenkrad.

Halte deine Hände sichtbar

Greifen Sie nicht unter Ihren Sitz oder in Ihr Handschuhfach. Dies kann dazu führen, dass der Beamte denkt, dass Sie nach einer Waffe greifen oder etwas verstecken.

Notwendige Unterlagen bereitstellen

Geben Sie dem Beamten Ihre Lizenz und den Versicherungsnachweis, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Wenn der Beamte Sie auffordert, aus Ihrem Auto auszusteigen, tun Sie dies ohne plötzliche oder bedrohliche Bewegungen.

Höflich sein

Bleiben Sie ruhig – werden Sie nicht streitsüchtig, unordentlich oder beleidigend – und versuchen Sie niemals, den Beamten zu bestechen.

Wenn eine Anklage ausgestellt wird, präsentieren Sie Ihre Geschichte vor dem Verkehrsgericht, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sie können sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen und werden bei Bedarf von einem Richter oder Richter angehört.

Wissenswertes über Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsregeln

Einige Straßen sind als Niedriggeschwindigkeitszonen ausgewiesen. Dazu gehören Bereiche mit hohem Fußgängerverkehr, wie Schulzonen und Straßen mit vielen Kreuzungen dicht beieinander. Das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung kann Sie und andere gefährden.

  • Fahren Sie niemals an einem angehaltenen Bus vorbei, der links ein Stoppschild zeigt. Das bedeutet, dass Kinder die Straße überqueren.
  • Wenn Sie eine Sirene hinter sich hören, ziehen Sie wenn möglich zur Seite, halten Sie an und warten Sie, bis das Polizeiauto oder das Feuerwehrauto vorbeifährt.
  • Halten Sie vollständig an Stoppschildern an und suchen Sie nach anderen Fahrern und Fußgängern, bevor Sie weiterfahren.
  • Halten Sie sich jederzeit an die ausgehängte Geschwindigkeitsbegrenzung. Strafzettel für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind kostspielig und Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen können Geldstrafen, Erscheinen vor Gericht und den Verlust oder die Aussetzung Ihrer Fahrerlaubnis umfassen. Abhängig von Ihrer Versicherungspolice können Geschwindigkeitsübertretungen Ihre Tarife erhöhen.
  • Achten Sie beim Parken Ihres Fahrzeugs immer auf Behindertenschilder, Hydranten, Bushaltestellen, Parkbeschränkungen für bestimmte Tageszeiten und genehmigungspflichtige Parkplätze. Denken Sie daran, alle Zeichen zu beachten. Selbst wenn Sie den Block ein paar Mal umfahren müssen, ist es sicher besser, eine Geldstrafe zu zahlen oder Ihr Auto abschleppen zu lassen.

Alles über DUI & DWI

Das Fahren nach übermäßigem Alkoholkonsum wird als Fahren unter Einfluss (DUI) oder Fahren unter Alkoholeinfluss (DWI) bezeichnet. Alkohol verlangsamt Ihre Reflexe, verringert vorübergehend Ihre geistige Schärfe und kann somit Ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ein Fahrzeug zu kontrollieren und es sicher zu fahren. Und ja, auch „Summenfahren“ ist immer noch Trunkenheit am Steuer und kann genauso gefährlich sein.

Eine DUI-Verhaftung kann zu teuren Konsequenzen führen, darunter Gefängnisaufenthalte, einen entzogenen Führerschein und Geldstrafen. Wenn Sie während des Fahrens mit Behinderung jemanden schlagen und/oder töten, sind die Folgen noch schlimmer

Es ist auch illegal, einen offenen Behälter mit Alkohol in Ihrem Auto zu haben. Wenn Sie alkoholische Getränke transportieren, sollten diese versiegelt und im Kofferraum aufbewahrt werden.

Alle 50 Bundesstaaten haben nach Angaben des Versicherungsinstituts für Straßenverkehrssicherheit (IIHS) nun 0,08 % der Blutalkoholkonzentration (BAC) als gesetzliche Grenze für das Fahren unter Einfluss festgelegt. Für gewerbliche Fahrer sind es 0,04 %. Und wenn Sie unter 21 sind, gilt keine Toleranz – jede Menge Alkohol ist ein Grund für eine DUI-Verhaftung.

In einigen Städten richten Polizeibeamte entlang der Straße Nüchternheitskontrollpunkte ein, um behinderte Fahrer zu identifizieren und abzuschrecken. Diese werden normalerweise an Feiertagswochenenden oder an Daten eingerichtet, an denen mehr getrunken und gefahren werden könnte.

Wenn Sie an einem Kontrollpunkt angehalten werden, werden Ihnen mehrere Fragen gestellt und Sie werden möglicherweise aufgefordert, einen Nüchternheitstest durchzuführen (z. B. das ABC rückwärts sagen, einige körperliche Bewegungen ausführen oder einen Alkoholsensor einatmen). Wenn diese Tests zeigen, dass Sie einen hohen Alkoholspiegel haben, kann die Polizei Sie festnehmen.

Fahrtipps für den Winter

Der Winter bringt alle möglichen Kopfschmerzen mit sich: Schnee, Eisregen und Matsch, die die Straßen gefährlicher machen. Um den Ärger beim Fahren im Winter zu bewältigen:

  • Anschnallen. Die grundlegende Autosicherheit fördert die Verwendung von Sicherheitsgurten und Autositzen zu jeder Zeit. Sie sind eine Ihrer besten Verteidigungen bei einem Absturz. Und es ist das Gesetz.
  • Seien Sie besonders vorsichtig in Bereichen, die schnell vereisen, insbesondere Kreuzungen, schattige Bereiche, Brücken und Überführungen.
  • Gewöhnen Sie sich an, regelmäßig die Wetterberichte im Fernsehen oder online zu überprüfen, damit Sie sich auf schlechtes Wetter vorbereiten können. An Unwettertagen können Schulen und Arbeitsplätze geschlossen oder die Öffnung verzögert werden. Erwägen Sie, zu Hause zu bleiben, wenn Sie nicht unterwegs sein müssen.
  • Bewahren Sie ein Notfallset im Kofferraum Ihres Autos auf – einschließlich Decken, Erste-Hilfe-Set und Starthilfekabel. Sehen Sie sich unsere vollständige Liste der Artikel für Ihr Notfall-Car-Kit an.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Handy voll aufgeladen ist und Ihr Auto immer vollgetankt ist.

Um sicherzustellen, dass Sie immer jemanden an Ihrer Seite haben, wenn es darum geht, Sie und Ihr Fahrzeug sicher zu halten, erfahren Sie mehr über die Autoversicherung von Nationwide.

Benefits Of The Online Maryland Driver Improvement Program

There are a number of different reasons why you might consider attending an online driving school. In many cases, it is because doing so is ordered by the local courts. The judge might order you to take such a program because of a traffic conviction while you are on a…

read more

Förderung durch Bildungsgutschein

Für den Erwerb verschiedener Fahrausbildungen

Exklusive unserer TQ-Maßnahmen haben wir derzeit drei Maßnahmen. Unsere Maßnahmen beinhalten derzeit insgesamt 17 Module, die wir alle in Kursnet eingestellt haben.

Durch die Kombination der einzelnen Module innerhalb der Maßnahmen, können wir so ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmte Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Schulung und Betreuung durch ein kompetentes und erfahrendes Team gewährleisten ein optimale Ausbildung.

Daneben richten wir auch gerne einen kostenlosen Fahrdienst ein, der die nicht motorisierten Teilnehmer täglich zu unserem Schulungsstandort nach Dinslaken fährt und auch wieder zurückbringt. Der Einstieg in die Maßnahme ist jederzeit möglich.

Maßnahmen

 

Service- und Botenfahrer
Maßnahmenummer: 387-100-2019

Nr.BezeichnungUnterrichtstage1Boten- und Auslieferungsfahrer402Ausbildung zum Kraftfahrer BE3

 

Berufskraftfahrer/in EU im Güterverkehr

Maßnahmenummer: 387-184-2019

Nr.BezeichnungUnterrichtstage1Ausbildung zum Kraftfahrer C1102Ausbildung zum Kraftfahrer C1/C1E163Ausbildung zum Kraftfahrer C104Ausbildung zum Kraftfahrer CE155Beschleunigte Grundausbildung EU—BKF C/CE256Beschleunigte Grundausbildung EU—BKF C/CE Umsteiger77Perfektionstraining Kraftfahrer C78Kraftfahrer Klasse T109ADR Gefahrgutfahrer Ausbildung Basiskurs310ADR Gefahrgutfahrer Spezialausbildung Tank2

 

EU-Berufskraftfahrer C/CE in Teilzeit

Maßnahmenummer: 387-102-2019

Nr.BezeichnungUnterrichtstage1EU-Kraftfahrer Kl. C/CE mit Vorbesitz Kl. B in Teilzeit402Ladungssicherung LKW in Teilzeit63Beschleunigte Grundausbildung EU-Berufskraftfahrer C/CE in Teilzeit494EU-Kraftfahrer Kl. C/CE Vorbesitz Kl. B berufsbegleitend405Beschleunigte Grundausbildung EU-Berufskfraftfahrer C/CE berufsbegleitend49

 

Berufskraftfahrer/in – EU im Personenverkehr

Maßnahmenummer: folgt!

Nr.BezeichnungUnterrichtstage1Kraftfahrer D (C > 2 Jahre)142Kraftfahrer D (C < 2 Jahre)193Kraftfahrer D (B > 2 Jahre)274Kraftfahrer D (B < 2 Jahre)355Kraftfahrer DE mit Vorbesitz D4,56Beschleunigte Grundausbildung EU-Berufskraftfahrer D/DE257Beschleunigte Grundausbildung EU-Berufskraftfahrer D/DE Umsteiger78Perfektionstraining Kraftfahrer D7

Teil-Qualifizierung TQ1- Güter befördern

Maßnahmenummer: 387-111-2019

Inklusive Erwerb der Fahrerlaubnis und beschleunigter Grundqualifikation C/CE
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Teilnehmer werden von der IHK geprüft.

Lehrgangsbeschreibung:

Durch die berufliche Weiterbildung werden Ihnen die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für den Einstieg in den anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss der Teilqualifizierung TQ1 besitzen Sie alle gesetzlichen Berechtigungen und notwendigen Zusatz-qualifikationen und können LKW’s beförderungs- und fahrtechnisch vorbereiten, eine fachgerechte Ladungssicherung durchführen und sind in der Lage Güter unter Beachtung gesetzlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Bestimmungen zu befördern. Bei ausreichender Berufspraxis von mindestens drei Jahren und einer weiteren Qualifizierung können Sie den staatlich anerkannten Abschluss als Berufskraftfahrer/in erwerben.

Seminarinhalte:

  • Fahrschulausbildung der Klassen C und CE
  • Nutzfahrzeugsysteme
  • Wartung und Störungssuche
  • Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen
  • Wirtschaftliche Fahrweise
  • Arbeits- und Sozialvorschriften
  • Umgang mit Kunden
  • Vorbereitung auf die IHK-Prüfung: beschleunigte Grundqualifikation gemäß BkFQG für LKW-Fahrer/innen
  • Spezielle Fachkunde Güterverkehr
  • Ladungssicherung gemäß VDI
  • Gabelstaplerschein
  • Betriebliches Praktikum

Zielgruppe:

Der Lehrgang ist für Personen gedacht, die eine Beschäftigung im gewerblichen Gütertransport ausüben möchten und den staatlich anerkannten Abschluss im Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in anstreben.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Fahrerlaubnis: PKW
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Eignungsfeststellung durch Bildungsträger

Dauer:

24 Wochen inklusive betrieblichen Praktikum und Coaching

Abschluss:

Fahrerlaubnis Klasse C und CE
Beschleunigte Grundqualifikation
Zertifikat vom Bildungsträger
Zertifikat über den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation

Förderungsmöglichkeiten:

  • Bildungsgutschein
  • WeGeBau
  • IFLAS
  • BFD Bundeswehr
  • Rententräger

Teil-Qualifizierung TQ2 – Servicefahrer

Maßnahmenummer: 387-112-2019

Inklusive Erwerb der Fahrerlaubnis B
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert.

Lehrgangsbeschreibung:

Sie erwerben den Führerschein der Kl. B, sind in der Lage eine fachgerechte Ladungssicherung durchführen und erlernen die theoretischen Grundlagen und Vorschriften sowie die praktischen Fähigkeiten, die zum betrieblichen Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen berechtigen.

Seminarinhalte:

  • Fahrschulausbildung der Klasse B
  •  EH-Kurs
  • Theoretische und praktische Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen/Gabelstapler
  • Schulungsseminar Ladungssicherung
  • Betriebliches Praktikum

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Eignungsfeststellung durch den Bildungsträger
  • Der Teilnehmer muss die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges gemäß § 11 FeV besitzen.

Dauer:

20 Wochen inklusive eines 5-wöchigen betrieblichen Praktikums

Abschluss:

Fahrerlaubnis Klasse B
Gabelstaplerschein
Teilnahmebescheinigung Seminar
Ladungssicherung gemäß VDI 2700
Zertifikat über den Erwerb eine beruflichen Teilqualifikation

Förderungsmöglichkeiten:

  • Bildungsgutschein
  • WeGeBau
  • IFLAS
  • BFD Bundeswehr
  • Rententräger

Teil-Qualifizierung TQ3 – Personen befördern

Maßnahmenummer: 387-141-2019

Inklusive Erwerb der Fahrerlaubnis und beschleunigter Grundqualifikation D/DE
Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Die Teilnehmer werden von der IHK geprüft.

Lehrgangsbeschreibung:

Durch die berufliche Weiterbildung werden Ihnen die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für den Einstieg in den anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss der Teilqualifizierung TQ3 sind Sie in der Lage Busse für die Beförderung vorzubereiten und Fahrgäste zu betreuen. Zudem führen Sie die Beförderung im Personenverkehr unter Beachtung gesetzlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Bestimmungen durch. Bei ausreichender Berufspraxis von mindestens drei Jahren und einer weiteren Qualifizierung können Sie den staatlich anerkannten Abschluss als Berufskraftfahrer/in erwerben.

Seminarinhalte:

  • Fahrschulausbildung der Klassen D und DE
  • Nutzfahrzeugsysteme
  • Wartung und Störungssuche
  • Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen
  • Wirtschaftliche Fahrweise
  • Arbeits- und Sozialvorschriften
  • Umgang mit Kunden
  • Vorbereitung auf die IHK-Prüfung: beschleunigte Grundqualifikation gemäß BkFQG für Busfahrer/innen
  • Spezielle Fachkunde Personenverkehr
  • Betriebliches Praktikum

Zielgruppe:

Der Lehrgang ist für Personen gedacht, die eine Beschäftigung im gewerblichen Personentransport ausüben möchten und den staatlich anerkannten Abschluss im Ausbildungsberuf Berufs-kraftfahrer/in anstreben.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Fahrerlaubnis: PKW
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Eignungsfeststellung durch Bildungsträger
  • Führungszeugnis

Dauer:

20 Wochen inklusive betrieblichen Praktikum und Coaching

Abschluss:

Fahrerlaubnis Klasse D und DE
Beschleunigte Grundqualifikation
Zertifikat vom Bildungsträger
Zertifikat über den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation

Förderungsmöglichkeiten:

  • Bildungsgutschein
  • WeGeBau
  • IFLAS
  • BFD Bundeswehr
  • Rententräger

How to Get the Best Deal on a New Car

When buying a new car, you definitely want to score a great car for a great deal. However, dealing with push salespeople can leave you feeling frustrated, and sometimes it’s difficult to figure out how to negotiate a good price on the vehicle you want. If you’re wondering how to…

Things To Do During Winter School Closings

During winter school cancellations, it’s important to find something to do. Just sitting at home doesn’t get anything accomplished, and there are always adventures to have. Of course, you also want to be safe during those adventures,

read more

BF17

Führerschein mit 17

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer und Autofahrerinnen neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren – Das Begleitete Fahren ab 17 (kurz: BF17) macht es Fahranfängern und Fahranfängerinnen einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen, wenn sie eine Begleitperson im Auto haben. Den (Karten-)Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Alleinefahrens fühlen sich junge Menschen im Auto deutlich sicherer und routinierter.


DAS IST BF17

Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in unserer Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

  • Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
  • Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.

FÜHRERSCHEIN MIT 17 HAT VIELE FANS

Im Jahr 2016 haben rund 336.500 Jugendliche ihre Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erworben. Über alle Fahrerlaubniserteilungen der Klasse B im Jahr 2016 hinweg machten etwa 36 % ihre Fahrerlaubnis mit 17, etwa 38 % erhielten den Führerschein zwischen 18 und 24 Jahren und knapp 23 % im Alter zwischen 25 und 44 Jahren (Quelle: KBA)

Im Jahr 2011 haben rund 37 % aller Fahrerlaubniserteilungen Klasse B an junge Menschen bis 17 Jahre stattgefunden. Zum Vergleich: 2011 waren „nur“ rund 5 % der Bevölkerung zwischen 15 und 19 Jahre alt (siehe DESTATIS).

Junge Leute, die BF17 gemacht haben und ein eigenes Fahrzeug versichern möchten, erhalten bei vielen Versicherungen einen deutlich günstigeren Beitragsfaktor als diejenigen ohne Begleiterfahrung. Einige Anbieter honorieren zudem gezielt die Dauer der Begleitphase.

Das Begleitete Fahren ab 17 wurde nach und nach in allen deutschen Bundesländern eingeführt. Als Vorreiter startete Niedersachsen am 30. April 2004 mit einem eigenen Modellversuch. Im Januar 2011 wurde das Begleitete Fahren dann in das sogenannte „Dauerrecht“ überführt und ist seitdem in ganz Deutschland gültig und möglich.